Details zur Immobilie
Laufendes Angebot
Ehemalige Siedlungsgaststätte am Rosengarten
Immobilien-ID: jxMWXZzQOB
Allgemeine Angaben zur Immobilie
Titel
Ehemalige Siedlungsgaststätte am Rosengarten
Vermarktungs-Art
Verkauf
Immobilien-Art
Grundstück
Immobilien-Typ
Sonstiges Grundstück
Kurzbeschreibung
Das Grundstück liegt südlich der Innenstadt, im Stadtviertel Ortslage Ammendorf/Beesen innerhalb der Einfamilienhaussiedlung Rosengarten. Das Verkaufsgrundstück ist mit einem eingeschossigen teilunterkellerten Gebäude in Massivbauweise und 12 Reihengaragen bebaut.
Möglich ist nach Abbruch der Bestandsgebäude eine straßenbegleitende Neubebauung mit Wohngebäuden gemäß § 34 BauGB, die sich in die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung einfügt.
Alternativ sind der Erhalt und die Sanierung der vorhandenen Bebauung grundsätzlich möglich. Die Wiederaufnahme der Gaststättennutzung ist jedoch nur über den noch geltenden Bestandsschutz zulässig und wäre in diesem Fall auf die bisherigen Betriebszeiten begrenzt.
Auktions-Ende
28.03.2025 | 17:00 Uhr
Detaillierte Angaben zur Immobilie
Verkehrswert
471.000,00 €
Standort
Buchenweg 27d
06132 Halle (Saale)
Deutschland
06132 Halle (Saale)
Deutschland
Lage
Sanierungsgebiet:
Nein
Das Verkaufsgrundstück liegt südlich der Innenstadt, im Stadtviertel Ortslage Ammendorf/Beesen innerhalb der Einfamilienhaussiedlung Rosengarten, die durch die Kasseler Straße im Norden, die Merseburger Straße im Osten, die Industriestraße im Süden und die Alte Heerstraße im Westen begrenzt ist.
Es ist durch die Straßenbahnlinie 5 (Kröllwitz – Hauptbahnhof – Ammendorf bzw. Bad Dürrenberg) sowie die S-Bahnlinien S 3 (Nietleben – Halle-Neustadt – Hauptbahnhof – Leipzig) und S 7 (Halle – Lutherstadt Eisleben – Sangerhausen) gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Zu den Haltestellen an der Merseburger Straße sind es ca. 600 m. Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 4 km, zur Innenstadt (Marktplatz) ca. 5 km.
Es ist durch die Straßenbahnlinie 5 (Kröllwitz – Hauptbahnhof – Ammendorf bzw. Bad Dürrenberg) sowie die S-Bahnlinien S 3 (Nietleben – Halle-Neustadt – Hauptbahnhof – Leipzig) und S 7 (Halle – Lutherstadt Eisleben – Sangerhausen) gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Zu den Haltestellen an der Merseburger Straße sind es ca. 600 m. Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 4 km, zur Innenstadt (Marktplatz) ca. 5 km.
Das Verkaufsgrundstück befindet sich an einer Stichstraße zwischen Buchenweg und Ahornweg. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus gebietstypischen Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 1930er bzw. 1960er bis 1980er Jahre sowie wenigen zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern. Unmittelbar nordöstlich grenzt ein öffentlicher Spielplatz an. Die Umgebung ist reichlich begrünt.
Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken und Arztpraxen sowie Kindertagesstätten und die Grundschule Silberwald befinden sich im westlich gelegenen Stadtteil Silberhöhe in einer Entfernung von ca. 1 km. Bis zur Sekundarschule Halle-Süd und zur Waldorfschule im südlichen Teil von Ammendorf/Beesen sind es ca. 2 km.
Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken und Arztpraxen sowie Kindertagesstätten und die Grundschule Silberwald befinden sich im westlich gelegenen Stadtteil Silberhöhe in einer Entfernung von ca. 1 km. Bis zur Sekundarschule Halle-Süd und zur Waldorfschule im südlichen Teil von Ammendorf/Beesen sind es ca. 2 km.
Grundbuch
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 2923, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2379/40
Größe: 1.052 m²
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 3879, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2380/40
Größe: 1.053 m²
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 4189, lfd. Nr. 17 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2381/40
Größe: 1.071 m²
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 3772, lfd. Nr. 45 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2732
Größe: 1.552 m²
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2379/40
Größe: 1.052 m²
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 3879, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2380/40
Größe: 1.053 m²
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 4189, lfd. Nr. 17 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2381/40
Größe: 1.071 m²
Grundbuch von Ammendorf, Blatt 3772, lfd. Nr. 45 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2732
Größe: 1.552 m²
- keine Eintragungen in Abt. II + III zu Lasten der Flurstücke 2379/40, 2380/40 und 2381/40
- keine Eintragungen in Abt. II + III zu Lasten der zum Verkauf vorgesehenen Teilfläche des Flurstücks 2732
- keine Eintragungen in Abt. II + III zu Lasten der zum Verkauf vorgesehenen Teilfläche des Flurstücks 2732
Größen und Flächen
Grundstücksfläche:
ca. 3207 m²
Nutzung
Das ehemalige Gaststättengebäude ist seit Juli 2023 leerstehend.
Gebäudenutzfläche: insgesamt ca. 355,4 m²
davon
Hauptnutzfläche (ehemalige Gast-und Veranstaltungsräume): ca. 192,2 m²,
Nebenflächen (Küchen, Lager, Büros, Flure, WC-Anlagen): ca. 163,2 m²
Nutzfläche Keller: ca. 54 m²
Auf dem Verkaufsgrundstück befinden sich im südöstlichen Teil 12 Reihengaragen. 8 Garagen sind Eigentum der Stadt Halle (Saale). Davon sind zwei Garagen leer stehend. Für 6 Garagen bestehen Mietverträge nach BGB. Bei 4 Garagen handelt es sich um Eigentumsgaragen. Die Stellplatzflächen sind vermietet.
Alle Mietverträge sind unbefristet und mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Sämtliche zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehenden Verträge sind vom Erwerber zu übernehmen.
Gebäudenutzfläche: insgesamt ca. 355,4 m²
davon
Hauptnutzfläche (ehemalige Gast-und Veranstaltungsräume): ca. 192,2 m²,
Nebenflächen (Küchen, Lager, Büros, Flure, WC-Anlagen): ca. 163,2 m²
Nutzfläche Keller: ca. 54 m²
Auf dem Verkaufsgrundstück befinden sich im südöstlichen Teil 12 Reihengaragen. 8 Garagen sind Eigentum der Stadt Halle (Saale). Davon sind zwei Garagen leer stehend. Für 6 Garagen bestehen Mietverträge nach BGB. Bei 4 Garagen handelt es sich um Eigentumsgaragen. Die Stellplatzflächen sind vermietet.
Alle Mietverträge sind unbefristet und mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Sämtliche zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehenden Verträge sind vom Erwerber zu übernehmen.
Möglich ist nach Abbruch der Bestandsgebäude eine straßenbegleitende Neubebauung mit Wohngebäuden gemäß § 34 BauGB, die sich in die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung einfügt.
Alternativ sind der Erhalt und die Sanierung der vorhandenen Bebauung möglich. Die Wiederaufnahme der Gaststättennutzung ist jedoch nur über den noch geltenden Bestandsschutz zulässig. Der zukünftige Betrieb wäre in diesem Fall auf die bisherigen Betriebszeiten begrenzt.
Die Öffnungszeiten der Gaststätte waren im Internet zuletzt wie folgt angegeben:
Montag – Ruhetag
Dienstag bis Donnerstag: 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag und Samstag: 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Sonntag: 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Öffnung der Gaststätte bis 23:00 Uhr wird allerdings aus immissionsschutzrechtlicher Sicht aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung als problematisch eingeschätzt. Eine Beschränkung der Nutzung freitags und samstags auf 22:00 Uhr wird daher empfohlen. Außengastronomie mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung wäre auf einem Teil der Freifläche innerhalb der Betriebszeiten, jedoch maximal bis 22:00 Uhr, grundsätzlich möglich.
Eine Ergänzung der Nutzung als Bürgertreffpunkt sowie für nicht störende Vereinsaktivitäten der Anwohner ist grundsätzlich ebenfalls denkbar.
Darüber hinausgehende Erweiterungen sind aufgrund der Lage im reinen Wohngebiet nicht zulässig. Hinsichtlich gegebenenfalls vorgesehener Nutzungsänderungen, die nach § 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein könnten, wird vor Gebotsabgabe eine Abstimmung mit dem Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Baugenehmigung empfohlen.
Alternativ sind der Erhalt und die Sanierung der vorhandenen Bebauung möglich. Die Wiederaufnahme der Gaststättennutzung ist jedoch nur über den noch geltenden Bestandsschutz zulässig. Der zukünftige Betrieb wäre in diesem Fall auf die bisherigen Betriebszeiten begrenzt.
Die Öffnungszeiten der Gaststätte waren im Internet zuletzt wie folgt angegeben:
Montag – Ruhetag
Dienstag bis Donnerstag: 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag und Samstag: 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Sonntag: 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Öffnung der Gaststätte bis 23:00 Uhr wird allerdings aus immissionsschutzrechtlicher Sicht aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung als problematisch eingeschätzt. Eine Beschränkung der Nutzung freitags und samstags auf 22:00 Uhr wird daher empfohlen. Außengastronomie mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung wäre auf einem Teil der Freifläche innerhalb der Betriebszeiten, jedoch maximal bis 22:00 Uhr, grundsätzlich möglich.
Eine Ergänzung der Nutzung als Bürgertreffpunkt sowie für nicht störende Vereinsaktivitäten der Anwohner ist grundsätzlich ebenfalls denkbar.
Darüber hinausgehende Erweiterungen sind aufgrund der Lage im reinen Wohngebiet nicht zulässig. Hinsichtlich gegebenenfalls vorgesehener Nutzungsänderungen, die nach § 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein könnten, wird vor Gebotsabgabe eine Abstimmung mit dem Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Baugenehmigung empfohlen.
Miet- oder Pachteinnahmen
Netto-Jahresmiete-Ist:
3.012,00 €
Immobilien-Details
Das Verkaufsgrundstück besteht aus mehreren nebeneinander liegenden Flurstücken und ist mit einem eingeschossigen teilunterkellerten Gebäude in Massivbauweise bebaut. Das Objekt wurde als Kulturhaus mit eingegliederter Wohngebietsgaststätte Mitte der 1970er Jahre errichtet und ist in einen großen Gastraum, einen Saal und mehrere kleinere Räume unterteilt. Grundrisse aus der Bauakte von 1974 sind als Anlage beigefügt. Weitere Unterlagen können gegen Vorlage einer Vollmacht des Fachbereich Immobilien, Abt. Liegenschaften im Stadtarchiv eingesehen werden.
Außenwände: Mauerwerk, Klinkersockel, Kratzputz
Dach: Satteldach mit Brettbindern, Wellasbestzementtafeln (Informationen zu evtl. Dacherneuerungen liegen nicht vor)
Innenausbau:
Fenster: Verbundfenster mit Isolierverglasung, Fensterrahmen aus Kunststoff, Rollläden
Türen: Holzblendrahmentüren
Fußböden: Estrich, PVC-Belag, in den Sanitärräumen und Küche Fliesen
Wände: Putz, Tapeten, in Sanitärräumen und Küche Fliesen
Decken: in den ehemaligen Gasträumen teilweise Paneel-Unterhangdecken, im Kellergeschoss Trägerdecke mit Stahlbeton-Hohldielen
Heizung: Nachtspeicheröfen (Baujahr ca. 1993) - wurden außer Betrieb genommen, Frostschutz erfolgt ersatzweise über Radiatoren
Sanitär: getrennte Toilettenräume
Elektrik: Die elektrischen Anlagen wurden weitgehend zurück gebaut, nur der Betrieb der elektrischen Heizkörper ist noch gesichert.
Warmwasser: Die Warmwasserbereitung erfolgte über zwei große Elektro-Boiler im Keller
Die gastronomische Ausstattung (Tresen, Küche, Möbel) gehörte den letzten Mietern und wurde beim Auszug vollständig entfernt.
Ein Energieausweis (Verbrauchsausweis) für das Gebäude vom 01.11.2023 liegt vor.
Endenergieverbrauch Wärme: 35 kWh (m². a)
Endenergieverbrauch Strom: 31kWh (m². a)
Hinter dem Gebäude schließt sich südlich eine größere Rasenfläche an. Im nördlichen Bereich des Grundstücks befinden sich außerdem zwölf PKW-Reihengaragen (Baujahr ca. 1978). Das Grundstück hat einen fast rechteckigen Grundriss und eine ebene Topographie.
Außenwände: Mauerwerk, Klinkersockel, Kratzputz
Dach: Satteldach mit Brettbindern, Wellasbestzementtafeln (Informationen zu evtl. Dacherneuerungen liegen nicht vor)
Innenausbau:
Fenster: Verbundfenster mit Isolierverglasung, Fensterrahmen aus Kunststoff, Rollläden
Türen: Holzblendrahmentüren
Fußböden: Estrich, PVC-Belag, in den Sanitärräumen und Küche Fliesen
Wände: Putz, Tapeten, in Sanitärräumen und Küche Fliesen
Decken: in den ehemaligen Gasträumen teilweise Paneel-Unterhangdecken, im Kellergeschoss Trägerdecke mit Stahlbeton-Hohldielen
Heizung: Nachtspeicheröfen (Baujahr ca. 1993) - wurden außer Betrieb genommen, Frostschutz erfolgt ersatzweise über Radiatoren
Sanitär: getrennte Toilettenräume
Elektrik: Die elektrischen Anlagen wurden weitgehend zurück gebaut, nur der Betrieb der elektrischen Heizkörper ist noch gesichert.
Warmwasser: Die Warmwasserbereitung erfolgte über zwei große Elektro-Boiler im Keller
Die gastronomische Ausstattung (Tresen, Küche, Möbel) gehörte den letzten Mietern und wurde beim Auszug vollständig entfernt.
Ein Energieausweis (Verbrauchsausweis) für das Gebäude vom 01.11.2023 liegt vor.
Endenergieverbrauch Wärme: 35 kWh (m². a)
Endenergieverbrauch Strom: 31kWh (m². a)
Hinter dem Gebäude schließt sich südlich eine größere Rasenfläche an. Im nördlichen Bereich des Grundstücks befinden sich außerdem zwölf PKW-Reihengaragen (Baujahr ca. 1978). Das Grundstück hat einen fast rechteckigen Grundriss und eine ebene Topographie.
Das Objekt weist erheblichen Instandhaltungs- und Modernisierungsrückstau in allen Gewerken auf. Die Grün- und Freiflächen sind in einem guten Zustand.
Das Grundstück unterliegt keinem denkmalrechtlichen Schutzstatus.
Erschließung
Das Grundstück ist verkehrstechnisch über den Buchenweg und die Kasseler Straße an die Hauptverkehrsstraße Merseburger Straße (B 91) und damit an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen. Der Buchenweg ist eine Wohngebietserschließungsstraße ohne Durchgangsverkehr und mit Asphalt befestigt.
Bei Erhalt des Bestandsgebäudes kann die derzeit bestehende Zufahrt weiterhin genutzt werden. Ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht wird in diesem Fall grundbuchlich gesichert (siehe auch Punkt Baulasten/Dienstbarkeiten).
Bei Neubebauung des Grundstücks sind die zukünftigen Grundstückszufahrten in Abstimmung mit dem Fachbereich Mobilität der Stadt Halle (Saale), Abt. Straßen- und Brückenbau durch den Erwerber herzustellen.
Stadttechnisch ist das Grundstück ortsüblich alterschlossen. Versorgungsleitungen für Telefon, Gas und Elektroenergie liegen im Buchenweg an. Das ehemalige Gaststättengebäude verfügt über einen Telefonanschluss sowie einen Hausanschluss für Elektroenergie. Die Stromanschlussleitung verläuft über das westlich angrenzende private Nachbargrundstück und ist bisher nicht dinglich gesichert. Bei Neubebauung des Grundstücks ist ggf. ein Rückbau der vorhandenen Leitungen erforderlich. Für die Versorgung der vorgesehenen neuen Wohngebäude sind entsprechende neue Hausanschlüsse bei der EVH GmbH zu beantragen.
Ein Anschluss an die im Buchenweg verlegte Trinkwasserleitung VW 100 ist ebenfalls vorhanden, derzeit aber getrennt. Der genaue Verlauf der bestehenden Hausanschlussleitung ist nicht bekannt. Ein Kontrollschacht mit Wasseruhr befindet sich auf der Grünfläche vor dem Gebäude östlich des Haupteingangs.
Bei Neubebauung des Grundstücks ist die vorhandene Anschlussleitung DN 32 PE-HD voraussichtlich nur für ein Einfamilienhaus ausreichend. Für zusätzliche Anschlussleitungen sowie die eventuell erforderliche Trennung der bisherigen Anschlussleitung sind die Kosten zu 100% vom Erwerber/Bauherren zu übernehmen.
Die Abwasserentsorgung ist durch den im Buchenweg verlaufenden Mischwasserkanal DN 250 gesichert. Bei Erhalt des Bestandsgebäudes ist der vorhandene Grundstücksanschlusskanal DN 150 weiterhin zu nutzen.
Bei Neubebauung ist der Neuanschluss der zu errichtenden Wohngebäude an die öffentliche Abwasserentsorgung mit der HWS GmbH abzustimmen. Der vorhandene Anschlusskanal ist nach Einschätzung der HWS GmbH zur Schmutzwasserableitung für die geplante Neubebauung ausreichend. Das anfallende Niederschlagswasser soll jedoch zukünftig möglichst vollständig auf dem eigenen Grundstück belassen werden. Nur wenn eine Versickerung des gesamten anfallenden Niederschlagswassers nachweislich nicht möglich ist, kann seitens der HWS GmbH einer Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden zusätzlichen Niederschlagswassers (Drosselmenge) über die Mischwasservorflut zugestimmt werden. Der Nachweis muss nachvollziehbar darlegen, inwiefern mindestens einer der nach § 55 (2) WHG aufgeführten Ausnahmetatbestände erfüllt ist.
Umfangreiche Hinweise zur stadttechnischen Erschließung finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Halle GmbH unter https://swh.de/bauen.
Schachterlaubnisse oder Planauskünfte für Ihr Bauvorhaben erhalten Sie über das Online-Planauskunftsportal der Stadtwerke.
Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können auch in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien eingesehen werden.
Auf dem Gehweg befindet sich unmittelbar an der zukünftigen nördlichen Grundstücksgrenze ein Schaltkasten (Kabelverzweiger) von Tele Columbus (Versorgung Kabelfernsehen durch PYUR). Der Betrieb der Anlage ist im Rahmen der geplanten Nutzung nicht zu beeinträchtigen. Bei Rückfragen zum Leitungsbestand bzw. zu Anschlussmöglichkeiten können sich Interessenten an den PYUR Shop Halle-Zentrum, Geiststraße 52, 06108 Halle (Saale) wenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.pyur.com.
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträgen bestehen derzeit nicht.
Bei Erhalt des Bestandsgebäudes kann die derzeit bestehende Zufahrt weiterhin genutzt werden. Ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht wird in diesem Fall grundbuchlich gesichert (siehe auch Punkt Baulasten/Dienstbarkeiten).
Bei Neubebauung des Grundstücks sind die zukünftigen Grundstückszufahrten in Abstimmung mit dem Fachbereich Mobilität der Stadt Halle (Saale), Abt. Straßen- und Brückenbau durch den Erwerber herzustellen.
Stadttechnisch ist das Grundstück ortsüblich alterschlossen. Versorgungsleitungen für Telefon, Gas und Elektroenergie liegen im Buchenweg an. Das ehemalige Gaststättengebäude verfügt über einen Telefonanschluss sowie einen Hausanschluss für Elektroenergie. Die Stromanschlussleitung verläuft über das westlich angrenzende private Nachbargrundstück und ist bisher nicht dinglich gesichert. Bei Neubebauung des Grundstücks ist ggf. ein Rückbau der vorhandenen Leitungen erforderlich. Für die Versorgung der vorgesehenen neuen Wohngebäude sind entsprechende neue Hausanschlüsse bei der EVH GmbH zu beantragen.
Ein Anschluss an die im Buchenweg verlegte Trinkwasserleitung VW 100 ist ebenfalls vorhanden, derzeit aber getrennt. Der genaue Verlauf der bestehenden Hausanschlussleitung ist nicht bekannt. Ein Kontrollschacht mit Wasseruhr befindet sich auf der Grünfläche vor dem Gebäude östlich des Haupteingangs.
Bei Neubebauung des Grundstücks ist die vorhandene Anschlussleitung DN 32 PE-HD voraussichtlich nur für ein Einfamilienhaus ausreichend. Für zusätzliche Anschlussleitungen sowie die eventuell erforderliche Trennung der bisherigen Anschlussleitung sind die Kosten zu 100% vom Erwerber/Bauherren zu übernehmen.
Die Abwasserentsorgung ist durch den im Buchenweg verlaufenden Mischwasserkanal DN 250 gesichert. Bei Erhalt des Bestandsgebäudes ist der vorhandene Grundstücksanschlusskanal DN 150 weiterhin zu nutzen.
Bei Neubebauung ist der Neuanschluss der zu errichtenden Wohngebäude an die öffentliche Abwasserentsorgung mit der HWS GmbH abzustimmen. Der vorhandene Anschlusskanal ist nach Einschätzung der HWS GmbH zur Schmutzwasserableitung für die geplante Neubebauung ausreichend. Das anfallende Niederschlagswasser soll jedoch zukünftig möglichst vollständig auf dem eigenen Grundstück belassen werden. Nur wenn eine Versickerung des gesamten anfallenden Niederschlagswassers nachweislich nicht möglich ist, kann seitens der HWS GmbH einer Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden zusätzlichen Niederschlagswassers (Drosselmenge) über die Mischwasservorflut zugestimmt werden. Der Nachweis muss nachvollziehbar darlegen, inwiefern mindestens einer der nach § 55 (2) WHG aufgeführten Ausnahmetatbestände erfüllt ist.
Umfangreiche Hinweise zur stadttechnischen Erschließung finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Halle GmbH unter https://swh.de/bauen.
Schachterlaubnisse oder Planauskünfte für Ihr Bauvorhaben erhalten Sie über das Online-Planauskunftsportal der Stadtwerke.
Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können auch in der Abteilung Liegenschaften des Fachbereichs Immobilien eingesehen werden.
Auf dem Gehweg befindet sich unmittelbar an der zukünftigen nördlichen Grundstücksgrenze ein Schaltkasten (Kabelverzweiger) von Tele Columbus (Versorgung Kabelfernsehen durch PYUR). Der Betrieb der Anlage ist im Rahmen der geplanten Nutzung nicht zu beeinträchtigen. Bei Rückfragen zum Leitungsbestand bzw. zu Anschlussmöglichkeiten können sich Interessenten an den PYUR Shop Halle-Zentrum, Geiststraße 52, 06108 Halle (Saale) wenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.pyur.com.
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträgen bestehen derzeit nicht.
Wasserversorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Abwasserentsorgung:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Hausanschlüsse
Niederschlagswasser:
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, Niederschlagswasser
Gasversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Energieversorgung:
Energieversorgung Halle Netz GmbH
Telefonanbieter:
Telekom Deutschland GmbH
Rechte und Lasten
Das Verkaufsgrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) ist es als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die maßgebliche Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR) nach BauNVO. Planungsrechtlich ist die Neuerrichtung von Wohngebäuden grundsätzlich zulässig.
Gastronomische Einrichtungen sind im reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO auch nicht ausnahmsweise zulässig. Daher wäre der Weiterbetrieb der Gaststätte nur über den noch geltenden Bestandsschutz möglich. (Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt Nutzung).
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die maßgebliche Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR) nach BauNVO. Planungsrechtlich ist die Neuerrichtung von Wohngebäuden grundsätzlich zulässig.
Gastronomische Einrichtungen sind im reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO auch nicht ausnahmsweise zulässig. Daher wäre der Weiterbetrieb der Gaststätte nur über den noch geltenden Bestandsschutz möglich. (Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt Nutzung).
Das Grundstück ist nicht in der "Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten" der Stadt Halle (Saale) erfasst.
An der gartenseitigen südlichen Grundstücksgrenze sowie am ehemaligen Eingangsbereich zur Gaststätte befinden sich einige gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) geschützte Bäume, die zu erhalten und in das Bauvorhaben einzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere einen Walnussbaum und eine Buche. Sollte nachweislich eine Erhaltung von geschützten Bäumen nicht erfolgen können, sind gemäß Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen zu leisten.
An der gartenseitigen südlichen Grundstücksgrenze sowie am ehemaligen Eingangsbereich zur Gaststätte befinden sich einige gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) geschützte Bäume, die zu erhalten und in das Bauvorhaben einzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere einen Walnussbaum und eine Buche. Sollte nachweislich eine Erhaltung von geschützten Bäumen nicht erfolgen können, sind gemäß Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen zu leisten.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) sind zulasten des Grundstücks keine Baulasten eingetragen.
Zu Lasten des Grundstücks Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2732 ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Transformatorenstationsrecht) für die EVH GmbH im Grundbuch eingetragen. Die Trafostation befindet sich auf dem westlichen angrenzenden privaten Grundstück. Die Verkaufsfläche ist von der Dienstbarkeit nicht betroffen.
Die öffentliche Trinkwasserleitung DN 100 der HWS GmbH verläuft auf der geplanten nordwestlichen Grundstücksgrenze parallel zum Fußweg über das Flurstück 2732. Zur Sicherung dieser Leitung einschließlich eines Schutzstreifenbereichs von 4 m wird im Rahmen des Verkaufs eine beschränkt persönlich Dienstbarkeit (Leitungsrecht) zu Gunsten der Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH im Grundbuch eingetragen. Auf dem Grundstücksstreifen dürfen keine Gebäude und sonstige baulichen Anlagen errichtet oder tiefwurzelnde Bäume gepflanzt werden, die den Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnten.
Bei Erhalt und Sanierung der Bestandsgebäude wird ein Geh- und Fahrrecht über die bereits bestehende Zufahrt (auf beigefügtem Teilungsentwurf gelb gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 2381/40) gewährt und grundbuchlich mittels Dienstbarkeit gesichert.
Zu Lasten des Grundstücks Ammendorf, Flur 2, Flurstück 2732 ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Transformatorenstationsrecht) für die EVH GmbH im Grundbuch eingetragen. Die Trafostation befindet sich auf dem westlichen angrenzenden privaten Grundstück. Die Verkaufsfläche ist von der Dienstbarkeit nicht betroffen.
Die öffentliche Trinkwasserleitung DN 100 der HWS GmbH verläuft auf der geplanten nordwestlichen Grundstücksgrenze parallel zum Fußweg über das Flurstück 2732. Zur Sicherung dieser Leitung einschließlich eines Schutzstreifenbereichs von 4 m wird im Rahmen des Verkaufs eine beschränkt persönlich Dienstbarkeit (Leitungsrecht) zu Gunsten der Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH im Grundbuch eingetragen. Auf dem Grundstücksstreifen dürfen keine Gebäude und sonstige baulichen Anlagen errichtet oder tiefwurzelnde Bäume gepflanzt werden, die den Betrieb der Anlage beeinträchtigen könnten.
Bei Erhalt und Sanierung der Bestandsgebäude wird ein Geh- und Fahrrecht über die bereits bestehende Zufahrt (auf beigefügtem Teilungsentwurf gelb gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 2381/40) gewährt und grundbuchlich mittels Dienstbarkeit gesichert.
Die Verkaufsfläche ist amtlich noch nicht vermessen. Die Kosten der Vermessung und Vermarkung einschließlich der Katasterfortführungsgebühr sind vom Erwerber zu tragen.
In den Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens aufgenommen.
In den Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens aufgenommen.
Kontakt | Finanzierung | Konzept
Finanzierung
Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Zahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags kann die Eintragung der Grundschuld ausschließlich in dem noch anzulegenden Erbbaugrundbuch erfolgen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Zahlung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung für das Gebäude eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises bzw. der Entschädigung erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags kann die Eintragung der Grundschuld ausschließlich in dem noch anzulegenden Erbbaugrundbuch erfolgen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Bankauskunft
Finanzierungsbestätigung
Finanzierungsbestätigung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bieterfrist und Zuschlagserteilung Nachverhandlungen zum Kaufpreis aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich sind und darauf kein Rechtsanspruch besteht. Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe auch, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Interessenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das angebotene Verkaufsobjekt für die von Ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.
In den Kaufvertrag wird außerdem eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens aufgenommen. Daher sind vorab auch die Möglichkeiten der Finanzierung des Bauvorhabens mit einem Kreditinstitut zu prüfen.
Nach Ablauf des Bieterverfahrens erfolgt eine Bewertung der eingereichten Konzepte, die mit einer Wichtung von 50 Prozent in die Vergabeentscheidung einfließt (siehe unter Punkt "Konzepteinreichung"). Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen von den Interessenten abzufordern.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt.
Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des Grundstückes verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
In den Kaufvertrag wird außerdem eine zeitlich befristete Bauverpflichtung zur Umsetzung des geplanten Investitionsvorhabens aufgenommen. Daher sind vorab auch die Möglichkeiten der Finanzierung des Bauvorhabens mit einem Kreditinstitut zu prüfen.
Nach Ablauf des Bieterverfahrens erfolgt eine Bewertung der eingereichten Konzepte, die mit einer Wichtung von 50 Prozent in die Vergabeentscheidung einfließt (siehe unter Punkt "Konzepteinreichung"). Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, vor Zuschlagserteilung weitere Unterlagen von den Interessenten abzufordern.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt.
Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des Grundstückes verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Besichtigungstermine
Termin nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Konzepteinreichung
Anzeigen
(eigene)
Preis 50 %
/ Konzept-Bewertung 50 %
Bei Erhalt des Bestandsgebäudes ist ein aussagefähiges Nutzungskonzept (Vorhabenbeschreibung) inklusive eines Plans für die vorgesehene Gestaltung der Freiflächen einzureichen.
Des Weiteren ist der geplante Realisierungszeitraum für das Vorhaben anzugeben.
Im Fall einer vorgesehenen Neubebauung des Grundstücks ist eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung inkl. Lageplan mit Darstellung der geplanten Bebauung (Größe und Anordnung der Baukörper, Freiflächengestaltung) und konzeptionellen Planskizzen sowie Angaben zum vorgesehenen Zeitrahmen der Realisierung des Bauvorhabens einzureichen.
Des Weiteren ist der geplante Realisierungszeitraum für das Vorhaben anzugeben.
Im Fall einer vorgesehenen Neubebauung des Grundstücks ist eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung inkl. Lageplan mit Darstellung der geplanten Bebauung (Größe und Anordnung der Baukörper, Freiflächengestaltung) und konzeptionellen Planskizzen sowie Angaben zum vorgesehenen Zeitrahmen der Realisierung des Bauvorhabens einzureichen.
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